Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenschwende

Kastenschwende

, f.

wie Kastenschwand 
  • 1559 SchwäbWB. VI Nachtr. 2274
  • unsere geistliche und weltliche staͤnde ... ihre richter nachdrucklich zu verweisen [haben], folgsam sich unter obiger bestraffung von allem wider die alte dienstschuldigkeit suchenden neuen ungewoͤhnlichen vortheil, zuschlag, kastenschwendt oder aufmaas ... zu huͤtten
    1731 Kreittmayr 439