Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastensimmer
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Kastenschreiber
Kastenschuld
Kastenschwand
Kastenschweine
Kastenschweinung
Kastenschwende
Kastensimmer
, n.
zu Kasten (II 3) und Simmer "Getreidemaß unterschiedlicher Größe"
hier Anteil des Kastners (I) an den von ihm eingenommenen Getreide
hier Anteil des Kastners (I) an den von ihm eingenommenen Getreide
vgl.
Kastenmaß (I)
zu
Kasten (II 3),
Simmer
- und kein herrschaft eynem castner des getreydes wendung in seinen lone dingen solt, suͤnder sulchs von irem gelt bezalen lazen, als ich von etlichen herren gesehen habe, und darwͤber eynen castner sein castensomer, gmeinglich das 40. masz, gaben vom herten getreyde, wan an dem habern ist cleyner verluszt und gemeinclich gewyne1464 CadolzburgSalB. 30