Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastvögtin

Kastvögtin

, f.

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Inhaberin einer Kastenvogtei (I) 
  • dise Hedwig ist auch nach h[erzog] Burckharts abscheid im schlossz Dwiel bliben vnd jhr laͤbenlang gewesen ein kastvoͤgtin vnnd schirmfuͤrstin beider cloͤsteren s. Gallen vnd der Rychenow
    1606 Stumpf,SchweizChr. 324r
unter Ausschluss der Schreibform(en):