Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Katendeich
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, m.
- kothen- oder auch kathendeiche werden in einigen gegenden diejenigen deichpfaͤnde [= Deichanteile] ... genennet, welche den deichpflichtigen unterthanen privative zustehen und auf ihre wohnungen oder sogenannte kothen haften1792 Benzler,DeichWB. I 241