Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Katendeich

Katendeich

, m.

  • kothen- oder auch kathendeiche werden in einigen gegenden diejenigen deichpfaͤnde [= Deichanteile] ... genennet, welche den deichpflichtigen unterthanen privative zustehen und auf ihre wohnungen oder sogenannte kothen haften
    1792 Benzler,DeichWB. I 241