Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauderer

Kauderer

, m.

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Etymologie ungesichert, vielleicht denominative Bildung zu Kauder = Abwerg von Hanf und Flachs, zunächst als Wort des Garnhandels, dann vorwiegend in verallgemeinerter Bedeutung verwendet (die Herkunft der Wortfamilie selbst ist umstritten, vergleiche zB. TrübnerWB. IV 110; DWB. V 307; Weigand-Hirt I 1014; Gutzeit,Livl. Nachtr. II 30; E. Eichler, Etym. WB. d. slaw. Elemente im Ostmitteldt. (Bautzen 1965) 73; Bielfeldt,OSorbisch 156), vielleicht auch Ableitung von Kaut (vgl. Schöpf,TirolId. 307) oder auch Vermischung beider Wörter
gelegentlich Flachsschwinger, meist aber ein Zwischenhändler von Flachs und Garn, dann auch Hausierer, kleiner Wucherer oder Betrüger, bis zum 16. Jh. nur als Übername belegt
  • de orto Johannis dicti Kuderer 
    1279 Ravensburg/WirtUB. VIII 184
  • 1281 Echterdingen/WirtUB. VIII 282
  • 1287 Schwarzwald/Heintze-Cascorbi,DFamN. 311
  • 1482 Pongratz,WaldviertlFN. 141 [hierher?]
  • hat mann solche wůcherer ... von menschlicher gesellschafft gar abgesondert, jnen die sacrament nicht geben, ... seind von jederman als kautzen vnd kauderer verachtet worden
    1596 Fr. Petrarca, ZweiTrostbuecher... (Frankfurt 1596) fol. 52r
  • verbotten, daß khainer vnserer vnderthanen einigen flachß vsser vnßerm hertzogthumb verkhaufen, sondern jeder, so dergleichen zu verkhauffen hatt, denselben vff die bestimbte ordentliche maͤrckht zu faillen khauff tragen vnnd deßwegen alle khauderer vnd heimbliche vffkaͤuffer bey verlierung der wahr abgeschafft werden sollen
    1602 Reyscher,Ges. XII 589
  • 1670 Reyscher,Ges. XIII 501
  • 1715 KurpfSamml. IV 611
  • 1715 KurpfSamml. IV 918
  • daß der preyß dieser venalien vornaͤmlich durch die vorkaͤufler und kauderer so hoch ... hinaufgetrieben worden
    1740 KurpfSamml. IV 610
  • sie [graͤnitzamtleute] ... haben sich zu bestreben, das ... die kipperer und kauderer, fuͤr- und aufkaͤufler, ... auf- und zur verdienten bestrafung gebracht werden
    1768 KurpfSamml. III 407
  • kaudern, ... welches gleichfalls nur im oberdeutschen üblich ist, wo es wucherlichen handel im kleinen treiben bedeutet. daher der kauderer, der auf solche art wuchert
    1775 Adelung II 1521
  • 1788 Ulm/Fr.C. Fulda, Versuch e. allg. teutschen Idiotikensammlung ... (Berlin/Stettin 1788) 192
  • der wucherliche auf- und fuͤrkauf in den haͤusern, wie auch die ausfuhr des flachses ist ... bey confiscations-strafe verboten. es soll durch die polizey auf dergleichen kauderer gefahndet ... werden
    1815 WirtRealIndex I 507
  • in der regel wird das eigene erzeugniß [Flachs u. Hanf] in dem hause gesponnen und meist auch auf eigene rechnung gewoben, zum theil wird auch das gespinnste an die kauderer oder auf dem schnellermarkte zu Urach verkauft
    1831 OAUrach 83
  • 1832 Schlössing,KaufmWB. 188
unter Ausschluss der Schreibform(en):