Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kaudern

kaudern

, inf. u. subst. inf.

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handeln, makeln, wuchern
  • das schädliche fürkauffen, k[audern] und scholderen abschaffen
    1615 SchwäbWB. IV 287
  • 1623 SchwäbWB. IV 287
  • [Beschwerde] wegen deß ... hoͤchst-schaͤdlichen kauderns und schnellerauffkauffs
    1728 Reyscher,Ges. XIV 13
  • kaudern, ... welches gleichfalls nur im oberdeutschen üblich ist, wo es wucherlichen handel im kleinen treiben bedeutet. daher der kauderer, der auf solche art wuchert
    1775 Adelung II 1521
  • 1832 Schlössing,KaufmWB. 188
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