Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufantretung

Kaufantretung

, f.

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Ausübung des Zugrechts 
  • solche kauffantretung sol sich alleine geziehen ... auff ihre [der Retraktberechtigten] selbst eigne besitzung unnd nicht zu frembder hand unter einer list
    BöhmStR. 1614 H 20