Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kaufbar
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Kaufälteste
Kaufsanleit
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Kaufanschlag
Kaufsanstand
Kaufsanstehung
Kaufantretung
Kaufarbeit
Kaufartikel
Kaufaufbot
kaufbar
, adj.
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käuflich
- 15. Jh. Lexer I 1693
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- 1670 NÖsterr./ÖW. XI 149
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- kaufbare wahre, merx vendibilis, promercabilis1691 Stieler 939Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1711 Rädlein 528
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- 1741 Frisch I 503
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- ist die gemeinde befuget, zu backen und zu schlachten; es sollen aber diejenigen, so sich des nähren, recht kaufbar gut haben1741 MittSächsVk. 2 (1900/02) 270