Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufberednis

Kaufberednis

, f.

Verhandlung über einen Kaufvertrag und das Ergebnis der Verhandlung, der Vertrag selbst
  • solle ... für ein ... genuegsamben khaufbrief verstanden werden, darin die articl der khaufberednus ... vermeldet
    1599 NÖLREntw. II 1 § 24
  • 1627 BöhmLO. M 45
  • kaufberednis 
    oJ. Jelinek 404
unter Ausschluss der Schreibform(en):