Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufbot
Artikel davor:
kaufbar
Kaufbeile
Kaufbeilschrift
Kaufberednis
Kaufsberedung
Kaufsbeschluß
Kaufbesteher
Kaufbezahlung
Kaufbezieher
Kaufbier
Kaufbot
, m.
wie Kaufaufbot
- es wird [bei besitzenden Kaufleuten u. Bürgern in die bewegliche Habe] und, wann solche nicht zureichen, der kauffboht derer immobilien nachgegeben1732 RigaAkt. II 367
Artikel danach:
Kaufbrief
Kaufbuch
Kaufburgrecht
Kaufbursche
Kaufchorus
Kaufdiener
Kaufding
Kaufdorf
Kaufe