Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgewerbe
Artikel davor:
Kaufgeld
kaufgenehm
Kaufgenosse
kaufgerecht
Kaufgericht
Kaufgeschäft
Kaufgeselle
Kaufgesellschaft
Kauf(s)gewalt
Kaufgeware
Kaufgewerbe
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Handelsgewerbe
- waͤrnͤ truͤn in koͧffgewerben1427 SchwäbWB. VI Nachtr. 2279Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die [Kaufleute] von B. thaten ihnen merckliche hinderung ... an ihren privilegien und kauffgewerben1557 Westphalen,Mon. II 1306Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 16. Jh. Haltaus 1069
Faksimile - in Google Books
- die burger treiben handlungen und kauff-gewerbe1689 Valvasor,Krain II 342Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- 1768 HambGSamml. V 518
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)