Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhafer
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Kauf(s)gewalt
Kaufgeware
Kaufgewerbe
Kaufgewinn
Kaufgilde
Kaufgilde(n)brief
Kaufgildenmeister
Kaufgrund
Kaufgulden
Kaufgut
Kaufhafer
, m.
von der Herrschaft zu einem geringerem als dem marktüblichen Preis von ihren Untertanen gekaufter Hafer
vgl.
Kaufschmalz
- 1508 DOrdGrÄmterb. 247
- 1599 BildwWestf. 23
- wollen wir ..., da von denen dorffschaften und unterthanen, bey denen es also herbracht, der kauff-haber zum herrschaftlichen kornboden geliefert werden solte, denselben nach billigen dingen baar bezahlen1684 AltenburgSamml. I 167Faksimile - in Google Books