Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhafer

Kaufhafer

, m.

von der Herrschaft zu einem geringerem als dem marktüblichen Preis von ihren Untertanen gekaufter Hafer
  • 1508 DOrdGrÄmterb. 247
  • 1599 BildwWestf. 23
  • wollen wir ..., da von denen dorffschaften und unterthanen, bey denen es also herbracht, der kauff-haber zum herrschaftlichen kornboden geliefert werden solte, denselben nach billigen dingen baar bezahlen
    1684 AltenburgSamml. I 167