Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauflehnware
Artikel davor:
Kaufskosten
Kaufkufe
kaufkühn
Kaufladen
Kaufland
Kauf(s)landtafel
Kauflege
Kauflehen
Kauflehnsbrief
Kauflehngeld
Kauflehnware
, f.
Abgabe des Erwerbers eines Kauflehens (II) an den Lehnsherrn
vgl.
Kauflehen (III),
Kauflehngeld
- sollten ... eltern ... bei ihren lebzeiten ihren kindern ... die erbzinsguͤter kaͤuflich ... zuschlagen, soll auch solches mit consens des lehnsherrn und unbeschadet der ... sterbe- und kauflehnwaare geschehen1698 HalberstProvR. 23Faksimile - in Google Books
- die tauschlehen-gelder nur zur haͤlfte, als sonsten die kauflehen-gelder oder kauf-lehen-waare ausmachen1731 Ludewig,Anzeigen I 219Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1736 Ludewig,Anzeigen II 336
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