Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmännin
Artikel davor:
Kaufmanngraf
Kaufmanngrafengilde
Kaufmannsgulden
Kaufmann(s)gut
kaufmannsgut
Kaufmannshabe
Kaufmannshandel
Kaufmannshandlung
Kaufmannshantierung
Kaufmannhaupt
Kaufmännin
, f.
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Handelsfrau, Kauffrau, auch Ehefrau des Kaufmanns
- 1393 Wackernagel,Pred. 260
- ob sie [eeweib] aber ist ein (kauferin vnd verkauferin als ein) kaufmanyn [lat. negociatrix], den so wirt sie nit schuldig zu widergebung vnd genugthuen den manneum 1500 Summa legum 561
- es wird aber diejenige frau vor eine kauffmaͤnnin gehalten, welche nicht etwa nur allein einen besondern handel fuͤhret, sondern auch die solchem mit einem andern gemeinschafftlich exerciret und also gleichsam in societaͤt mit ihm lebet1721 KlugeBeamte IV 176Faksimile - in Google Books