Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsalterleute

Kaufmannsalterleute

, pl.

vgl. Altermann
  • "kopmanns olderlude, diese besondere Kaufmannsbehörde gab es seit 1517, sie wurde aus den Vorstehern der England-, Flandern- und Schonenfahrergesellschaften gewählt" 
    oJ. Hamburg/Beukemann,HambMäklerR. 465