Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgeld
Artikel davor:
Kaufmannsdiener
Kaufmannsdienst
Kaufmannsdröge
Kaufmannseid
Kaufmännergilde
Kaufmannsfreiheit
Kaufmannsfriede
Kaufmannsfrucht
Kaufmannsgebrauch
Kaufmannsgebühr
Kaufmannsgeld
, n.
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wie Kaufmannsteil in Frankfurt a.M., Salzakzise
- [die Abgabe wird auf d. Hälfte ermäßigt,] jedoch mit diesem unterschied: wenn ein bürger für sich selbst oder durch seinen factor von Cöln oder aus Holland salz ... beibringen läßt, daß alsdann auch solcher halbe teil des kaufmannsgelds an die bürger nicht gefordert werden ... sollen1613 VeröfflFrankf. VII 2 S. 504