Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmann(s)kirche

Kaufmann(s)kirche

, f.

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Genossenschaftskirche der in Erfurt ansässigen Kaufleute (I und II), zugleich einer der beiden Ablieferungsorte für die Freizinsen (I) 
  • der schultheizze in der stat, die sal lihen alliz daz gůt, da man ime von cinsit zu koufmannekirchen 
    1289 ErfurtWeist. 29
  • um 1350 ErfurtUB. II 291
  • vnd sietzen der schulthes mit dem kuchenschreyber vnd zweyen gerychtsknechten zu kauffmankirchen ..., vnd haben iglicher vor ime ein tiesch vnd ein zolbreth vnd sitzen also acht tage ... so die burgere ... dan komen vnd geben zynße, nympt der schulthes zu kaufmannskirchen vnd der freyboth zu sanct Seuer die inne
    15. Jh. NMittThürSächs. 6, 3 (1842) 74
  • 1619 MittErfurt 20 (1899) 114
unter Ausschluss der Schreibform(en):