Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmesse

Kaufmesse

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I katholische Messe, die bestellt und bezahlt wird
  • seelmessen und andere kaufmessen sollen fürder nicht gehalten werden
    1528 Sehling,EvKO. I 1 S. 164
  • darauf seind solche kaufmeß und winkelmeß, welche ... um geldes und der präbenden willen gehalten worden, in unseren kirchen gefallen
    1530 AugsbKonf. Art. 24
  • 1545 Sehling,EvKO. I 1 S. 214
II (bedeutender) Kaufmannsmarkt
  • die jeger vnd kramer, so jr kauffmeß halber ein muͤnchs meß vnd opffer bestellen
    1565 Mathesius III 75