Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmesse
Artikel davor:
Kaufmannswissenschaft
Kaufmannszahlung
Kaufmannszeichen
Kaufmannszunft
Kaufmannszunftordnung
Kaufmannszunftrecht
Kaufmarkt
Kaufmaß
Kaufmeister
Kaufmeß
Kaufmesse
, f.
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I
katholische Messe, die bestellt und bezahlt wird
- seelmessen und andere kaufmessen sollen fürder nicht gehalten werden1528 Sehling,EvKO. I 1 S. 164Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- darauf seind solche kaufmeß und winkelmeß, welche ... um geldes und der präbenden willen gehalten worden, in unseren kirchen gefallen1530 AugsbKonf. Art. 24
- 1545 Sehling,EvKO. I 1 S. 214
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
(bedeutender) Kaufmannsmarkt
- die jeger vnd kramer, so jr kauffmeß halber ein muͤnchs meß vnd opffer bestellen1565 Mathesius III 75