Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)landtafel
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Kaufskosten
Kaufkufe
kaufkühn
Kaufladen
Kaufland
Kauf(s)landtafel
, f.
für Kaufverträge bestimmtes Buch der Landtafel, Kaufquatern
vgl.
Kaufbuch (I)
- ein solcher kauf mag ebenermassen in die kauffs-land-tafel einverleibt werden1627 BöhmLO. K 14Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [es war] geordnet und gesetzet, auch bisshero also gehalten worden, dass alle einverleibungen und einschreibungen, welche ... in ... kauff-, pfand- und ladungs- oder gedächtnuß-landtafel eingeschriben werden, in der böhaimischen sprach eingeschriben worden1627 QbGSudeten. 106
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