Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstempel
Artikel davor:
Kaufschuldbrief
Kaufschulze
Kaufschwein
kaufsellig
Kaufsilber
Kaufsitte
Kaufsole
Kaufstadt
Kaufstapel
Kauf(s)statt
Kaufstempel
, m.
Stempelgebühr, Abgabe, die sich nach dem Wert des Kaufgegenstandes richtet
- 1777 NCCPruss. VI 401
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1823 SammlArnsberg II 143
Artikel danach:
Kaufstetene
Kaufsteuer
Kaufsteven(e)
Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag