Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)titel

Kauf(s)titel

, m.

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Erwerbsgrund bei einem Kauf (I), auch Urkunde darüber
  • vermöge deshalb aufgerichteten kauftitels ... verkauft
    1552 Peetz,VwStud. 76
  • der S. seie seinem habenden khaufstitl ... furzubringen ... schuldig
    1561 EderRel. I 402
  • durch kauffstittel rechtmessiglich angebrachten habenden eigenthumb
    1574 Frey,Pract. 147
  • welchermaßen ... ir spital ... den frucht- und höuzehenten ... mit kröftigem kaufstitul ingehabt
    1601 WürtLTA.2 II 248
unter Ausschluss der Schreibform(en):