Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstuhl
Artikel davor:
Kaufstadt
Kaufstapel
Kauf(s)statt
Kaufstempel
Kaufstetene
Kaufsteuer
Kaufsteven(e)
Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
Kaufstuhl
, m.
ursprünglich wohl amtliche Stelle, vor der Käufe (I) geschlossen werden, übertragen Handänderunggebühr
- "wonach bei Verkauf von Gütern ... dem Gotteshause St. Blasien quinquagesima circiter pars pretii vel aliquando plus als kaufstuhl gehört"1668 MittBadHistK. 20 (1898) 98
Artikel danach:
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
Kauf(s)traktat
Kauftrank
Kauftretung