Kaufstuhl, m.
Kaufstuhl, m.
ursprünglich wohl amtliche Stelle, vor der Käufe (I) geschlossen werden, übertragen Handänderunggebühr
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"wonach bei Verkauf von Gütern ... dem Gotteshause St. Blasien quinquagesima circiter pars pretii vel aliquando plus als kaufstuhl gehört"1668 MittBadHistK. 20 (1898) 98