Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstuhl

Kaufstuhl

, m.

ursprünglich wohl amtliche Stelle, vor der Käufe (I) geschlossen werden, übertragen Handänderunggebühr 
  • "wonach bei Verkauf von Gütern ... dem Gotteshause St. Blasien quinquagesima circiter pars pretii vel aliquando plus als kaufstuhl gehört" 
    1668 MittBadHistK. 20 (1898) 98