Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)zehrung

Kauf(s)zehrung

, f.

bei dem Abschluß eines Kaufs (I) zu zahlende Gebühr
  • solle bei verkauf- oder verwexlung aines ieden burgerlichen hauss nach gestalt des vermögen und erstreckenden kaufschillings mehristens von 6, 7 biß 8 fl heußer kaufszöhrung passiert werden
    1667 OÖsterr./ÖW. XII 145
  • 1708 OÖsterr./ÖW. XII 36