Kauf(s)titel, m.
Kauf(s)titel, m.
Erwerbsgrund bei einem Kauf (I), auch Urkunde darüber
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vermöge deshalb aufgerichteten kauftitels ... verkauft1552 Peetz,VwStud. 76 Faksimile
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der S. seie seinem habenden khaufstitl ... furzubringen ... schuldig1561 EderRel. I 402
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durch kauffstittel rechtmessiglich angebrachten habenden eigenthumb1574 Frey,Pract. 147 Faksimile
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welchermaßen ... ir spital ... den frucht- und höuzehenten ... mit kröftigem kaufstitul ingehabt1601 WürtLTA.² II 248