Kaufvermächtnis, n.
Kaufvermächtnis, n.
auf den Todesfall abgeschlossener Kaufvertrag (I)
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ob ... die ... herrschaft vorgemeltes erz-herzogs erweittert werden ... durch erbschafften, gaabungen, kaufvermächtnussen1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 236