Kaufverweigerung, f.
Kaufverweigerung, f.
Ablehnung der Ausübung des Einstandsrechts (I)
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sollen ... die güther ... den nehesten nachbahren ... zu kauffen ... aufgetragen werden, und mag der kaeuffer, auf den fall derselben kauff verweigerung [ein Wort?] solche güther andern ... zu überlassen wol befugt seyn1589 Westphalen,Mon. I 2056 Faksimile