Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzent
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Kauf(s)weise
kauf(s)weise
Kaufwerk
Kaufwert
Kaufwispel
Kaufszahlung
Kauf(s)zehrung
Kaufzeichen
Kaufzent
, f.
als Kaufgericht (I) gehaltenes Zentgericht
bdv.:
Kaufzentgericht
Sachhinweis: HRG.1 II 694f.
- wann die cent beyeinander ist, es sey rug- oder kaufcent, so ist der centgebüttel schuldig, auf den centgrafen ... zue warten1609? Kollnig,ZentSchriesheim 19