Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzieher

Kaufzieher

, m.

derjenige, der den Kaufzug vornimmt
vgl. Kaufzüger
  • der kaufzüher soll den kaufzug thun allein für sich selb
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. I Art. 153