Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kausenlehen
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Kaufziese
Kaufzins
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Kaufzug
Kaufzüger
Kaufzug(s)recht
Kaufszusatz
Kaule
Kauner
Kausenlehen
, n.
zu rh. Kause = Keule, Knüttel (RhWB. IV 339ff.), mit dem etym. verwandt vielleicht auch das sinngleiche mnl. cudse ist (MnlWB. III 2195, vgl. aber ebd. 2222)
ein ursprünglich bäuerliches Lehen am Niederrhein, dessen Inhaber mit der Kause Kriegsdienste zu leisten hat, dann auch übertragen der Lehnsmann selbst
ein ursprünglich bäuerliches Lehen am Niederrhein, dessen Inhaber mit der Kause Kriegsdienste zu leisten hat, dann auch übertragen der Lehnsmann selbst
vgl.
Klüppellehen,
Kolbenlehen
- onder Santhoven sijn ... drijderhande naturen van leene: ... ende tderde sijn: colffleenen, cudsleenen, clippelleenen oft achterleenen, dat zijn slechte leenen geen bedrijff hebbende1570 Stallaert II 151Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- 1621 Lenaerts,JülichMannk. 7
- 1621 Lenaerts,JülichMannk. 83
- [ich, Statthalter,] hab ... die kausen lehen zu bewachungh des schloß Caster uffgefordert1621 Lenaerts,JülichMannk. 92
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