Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kegelgeld

Kegelgeld

, n.

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an den Stadtherrn als Entgelt für die Schankgerechtigkeit zu entrichtende Abgabe
zu 1Kegel
  • das wir [Bischof v. Breslau] ... vorkawffen ... unsern halt und stetlein C. ... mit den geschossern, die dae gefallen ... von iczlicher habe ..., mit dem kegelgelde 
    1469 SchlesLehnsUrk. II 67