Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellerstrafe

Kellerstrafe

, f.

Strafschärfung in einem Zuchthaus
  • da jemand durch angenommene gleißnerische krankheit oder durch kellerstrafe an seiner tagesarbeit etwas versäumet, so soll er dasselbe auch nacharbeiten
    um 1600 Amsterdam/ZStrW. 18 (1898) 478