Kellerstrafe, f.
Kellerstrafe, f.
Strafschärfung in einem Zuchthaus
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da jemand durch angenommene gleißnerische krankheit oder durch kellerstrafe an seiner tagesarbeit etwas versäumet, so soll er dasselbe auch nacharbeitenum 1600 Amsterdam/ZStrW. 18 (1898) 478