Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kerbe

Kerbe

, vorwiegend f.
I Einschnitt und davon abgeleitete Bedeutung
  • 1 auf einem Grenzpfahl
  • 2
    • a in einem Kerbholz beziehungsweise -stock als Merkzeichen und gleichzeitige Verrechnungseinheit
    • b in Hessen besonders der Einschnitt auf dem Hirtenstab (I) zur Feststellung der Anzahl des Herdenviehs
  • 3 in einem Kerbzettel, insbesondere in Schlettstadt zum Nachweis des unentschuldigten Fernbleibens eines Schuldners vor Gericht
  • 4 in den Riegelbaum eines Tors zum Zeichen der Ladung vor das Femgericht 
  • 5 als Kontrollzeichen beim Eichen 
  • 6 in den Niederlanden (Anteil an) Maggeld, wie Kerb (I 5) 
  • 7 übertragen: Rechnungseinheit für die Steuer beziehungsweise die Bestimmung derselben, wie Kerb (I 6) 
II wie Kerb (II) seltenere Bezeichnung für Kerbholz und -stock