Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kerbe
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Kensel
Kepp(e)ler
Kerb
Kerbbrief
Kerbe
, vorwiegend f.I Einschnitt und davon abgeleitete Bedeutung
- 1 auf einem Grenzpfahl
- 2
- a in einem Kerbholz beziehungsweise -stock als Merkzeichen und gleichzeitige Verrechnungseinheit
- b in Hessen besonders der Einschnitt auf dem Hirtenstab (I) zur Feststellung der Anzahl des Herdenviehs
- 3 in einem Kerbzettel, insbesondere in Schlettstadt zum Nachweis des unentschuldigten Fernbleibens eines Schuldners vor Gericht
- 4 in den Riegelbaum eines Tors zum Zeichen der Ladung vor das Femgericht
- 5 als Kontrollzeichen beim Eichen
- 6 in den Niederlanden (Anteil an) Maggeld, wie Kerb (I 5)
- 7 übertragen: Rechnungseinheit für die Steuer beziehungsweise die Bestimmung derselben, wie Kerb (I 6)
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Kerbgeber
Kerbgeld
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