Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kesselbier

Kesselbier

, n.

nicht zum Verkauf bestimmtes, gegen Erlegung von Kesselgeld (I 1) im (Privat-) Kessel hergestelltes Hausbier, häufig mit Brauverbot belegt
unter Ausschluss der Schreibform(en):