Suche nach kessler* im Index Wortartikel

20 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Keßler

, m.
I der sein Gewerbe (Verkauf eigener Geräteanfertigungen aus Kupfer, Messing, Eisen, Ausführung von Reparaturen an solchen Geräten) hauptsächlich im Wandern ausübende Kaltschmied (I), der als Mitglied einer interterritorialen, zunftähnlichen Keßlergesellschaft (I) (schweiz. Keßlerkönigreich) unter dem Keßlerschutz des Inhabers eines Keßlerlehens bzw. des Keßlerkönigs steht; ab Mitte 15. Jh. nehmen die Keßler überwiegend den Namen Kalt- bzw. Kupferschmied an, während als Keßler nunmehr die unehrlichen Kesselflicker (Keßler II) bezeichnet werden
II nicht zu den Keßlergesellschaften (I) gehörende Kesselflicker, die zu den unehrlichen Leuten zählen und daher häufig mit Aufenthaltsverbot oder -beschränkung belegt werden
III Knecht auf einer Alp, wohl hauptsächlich mit der Käsezubereitung beschäftigt
IV "Aufseher über Schmiede und Pfannen in der Salzsiederei' (von Schwäbisch-Hall)
V jemand, der zur Erlangung eines Amts Stimmen kauft
wie Keßlergesellschaft (I) 
rein geographisch begrenzter und daher idR. interterritorialer Wirkungsbereich einer Keßlergesellschaft (I) im süddeutschen und schweizerischen Raum, innerhalb dessen der Keßlerschutz durch den Inhaber des Keßlerlehens bzw. durch den Keßlerkönig ausgeübt wird
wie Kesselbrief 
wie Keßlergesellschaft (I) 
unredliche Bewerbung um ein Amt
während eines Keßlertags abgehaltenes (Nieder-)Gericht unter Vorsitz des Kesselrichters (urkundlich nur für Tirol belegt)
I unter Keßlerschutz stehender interterritorialer, zunftähnlicher Zusammenschluß der Keßler (I) innerhalb eines Keßlerbezirks 
II in übertragener Bedeutung
II Tätigkeit des Keßlers (I) 
III übertragen wie Keßlerlehen 
adliger Inhaber eines Keßlerlehens 
Schutzherr einer schweizerischen Keßlergesellschaft (I) 
überwiegend als kaiserl. Lehen aufgefaßtes Recht, den Keßlerschutz auszuüben
wie Keßler (I) 
I Rechte und Freiheiten einer Keßlergesellschaft 
II Recht, den Keßlerschutz auszuüben
urspr. auf Ansinnen der Keßler (I) eines Wander- und Absatzgebiets mit einem Adligen vereinbartes, über das eigene Gebiet des Schutzherrn hinaus reichendes Schutzverwandtenverhältnis gegen eine Anerkennungsgebühr sowie Versorgung des schutzherrlichen Haushalts mit Küchengeräten, Geschützwartung uam. bei Gewährleistung des Rechts der Keßlergesellschaft (I) zur unabhängigen Regelung ihrer inneren Angelegenheiten; später ein reines, zT. als kaiserliches Lehen aufgefaßtes Nutzungsrecht (Keßlerlehen)
jährliches, sich meist über mehrere Tage erstreckendes Zusammentreffen einer Keßlergesellschaft (I) im Hauptort ihres Keßlerbezirks, während dessen das Keßlergericht abgehalten wird; nach N. Grass, Kesslergerichte in Tirol/Festschr. H. Lentze (1969) 249 - 252 auch Bezeichnung für Organisation und Gebiet der Keßler (I) 
wie Keßlerbezirk 
wie Keßlergesellschaft (I)