Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kettenlänge

Kettenlänge

, f.

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von Holzhändlern uä. mitzuführende Meßkette
  • die fuder und karren jedere ihre gebührliche kettenläng darinnen begriffen haben sollen, welche ketten man zu allen dreien jahren besichtigen und meßen solle
    um 1593 TrierWQ. 193