Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kielen

kielen

, v.

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durch Kielholen bestrafen
  • so jemand auf seiner wache schlafend befunden wuͤrde, der soll dreymahl gekiehlt ... werden
    1718 Lünig,CJMilit. 1460
  • 1832 Schlössing,KaufmWB. 194
unter Ausschluss der Schreibform(en):