Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindbetterin

Kindbetterin

, f.

Nbf. (obd.) Kindbetter 
Frau im Kindbett (I), die besonderen Schutz und Fürsorge genießt und bis zur Einsegnung oder dem ersten Kirchgang kirchenrechtlich teilweise eine besondere Stellung einnimmt

I Schutz und Fürsorge
II
kirchenrechtliche Stellung
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):