Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindergeld

Kindergeld

, n.

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I Vermögen eines Kindes, dessen Nießbrauch dem Vater zusteht und das bei dessen Tod aus dem Nachlaß vorrangig ausgesondert wird
II Abgabe

II 1 Wegzugsgeld bei Verheiratung
II 2 Gebühr für die Ansetzung des Kindes eines Schutzjuden auf dessen Recht?
  • 1724 Stern,PreußJuden II 2 S. 191
  • die zu unsern cassen fliessende juͤdische praestanda werden ... als: ... an hochzeit- und kinder-gelder: von 50 ordinariis [Schutzjuden] ... 4 rthlr. 4 gr., von 136 extraordinariis ... 5 rthlr. 16 gr. ... fest gesetzet
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 510
III Zuwendung an einen Soldaten für dessen Kind
  • hoͤren alle beguͤnstigungen auf, die sonst den verheiratheten soldaten zu theil geworden sind ..., daß daher auf seine ehefrau weder servis, noch auf seine kinder das kindergeld werde verabreicht
    1809 NCCPruss. XII 2 Sp. 899