Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindermörder

Kindermörder

, m.

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Täter eines Kindmords (I oder II)
  • 1576 Fischart(K.) III 123
  • die ertraͤnckung, welche den kinder-moͤrdern an einigen orten zu theil wird
    1705 KlugeBeamte I2 810
  • 1736 EstRitterLR. 565
  • seine koͤnigl. majestaͤt ... haben ... resolviret, daß hinfuͤhro die kinder-moͤrder nicht gesacket, sondern mit dem schwerdt hingerichtet [werden sollen]
    1740 CCMarch. Cont. I 371
  • soll solcher eltern- oder kinder-moͤrder mit gluͤenden zangen angegriffen und darauf lebendig mit dem rade getoͤdtet werden
    1768 HambGSamml. V 496
  • 1786 Krünitz,Enzykl. 37 S. 718
  • 1794 Schwarz,LausWB. V 149
unter Ausschluss der Schreibform(en):