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Kirchdorf
, n., Kirchendorf, n.Kirche
, f.I Gotteshaus (I), dem Gottesdienst (II) dienendes kirchliches Gebäude, meist (ländliche oder städtische) Pfarrkirche, auch Dom-, Kathedral-, Kloster- oder Stiftskirche
- 1 allgemein, insbesondere in rechtlicher Beziehung (s. auch unter 2 und 3)
- 2 Kirche(und Kirchhof) als Ort weltlicher Rechtshandlungen und sonstigen weltlichen Zwecken dienendes Gebäude
- 3 Kirche (und Kirchhof) als Stätte mit besonderem 1Frieden (I 2 f γ u. δ), daher auch Asylort
- 4 formelhaft
- a zu Kirche und zu Straße dh. vor Gott und den Menschen (im Hinblick auf das rechtliche Prinzip der Offenkundigkeit bei Rechtserwerb und -handeln)
- b andere formelhafte Wendungen
- c zur Formel vöre tô kerken gân (13.-15. Jh.) Hyldgaard-Jensen,RechtswortgeographStud. 176-180, 196 und 206
II die durch ein Gotteshaus (Kirche I) als Kristallisationspunkt repräsentierte ortskirchliche Stiftung (Fabrik I, Kirchenfabrik, Kirchenstiftung), die Subjekt und Objekt im Rechtsverkehr ist und die vornehmlich dem Gottesdienst gewidmeten Vermögensgegenstände und -rechte umfaßt, oder - in den Quellen nicht immer scharf zu trennen - das mit einem Kirchenamt (I), insb. dem Pfarramt, verbundene, dem Unterhalt des Geistlichen dienende Benefizialgut (Beneficium, Kirchenbenefizium, Kirchenpfründe, Pfarrgut, Pfründe)
III Kirchengemeinde, christl. Religionsgemeinschaft, geistig, personell, institutionell und räumlich
- 1 örtliche Gemeinde, die sich häufig nicht mit der politischen Gemeinde deckt
- 2 Bistum, Kirchenprovinz oder ähnliche regionale christliche Gemeinschaft
- 3 Kloster- oder ähnliche Gemeinschaft
- 4 Reichs-, Landeskirche, Kirche in einem Territorium oder einer Stadt
- 5 Bekenntnisgemeinschaft
- 6 ganze Christenheit
IV Versammlung der christlichen Gemeinde unter dem Wort, Gottesdienst
V übertragen auf nichtchristliche Religionsgemeinschaften
kirchen
, v.II im Gottesdienst etwas bekanntmachen
III gekircht sein eingepfarrt sein
Kirchenacht
, f.Kirchenadvokat
, m.Kirchenagende
, f.Kirchenakte
, f.Kirchenakzidentalien
, pl.Kirchenälteste
, m.Kirch(en)amt
, n.- 1 Gottesdienst, Messe, Liturgie
- 2 geistl. 1Amt (II 4 a u. 7 b β), insb. Pfarramt und dessen Tätigkeitsbereich bzw. Funktionen
- 3 Amt unterschiedlicher Art im niederen Kirchendienst
II (weltlich-)kirchliche Behörde für Kirchenfragen, gegebenenfalls zur Verwaltung von kirchlichem Stiftungsvermögen?
Kirchenamtmann
, m.Anspruch einer Kirchengemeinde auf Geld- oder Sachleistung
Kirchenanlage
, f.Kirchenanschlag
, m.Kirchenarchiv
, n.Kirchenarme
, m.Verwalter der kirchlichen Armenunterstützung
Kirchenaufheber
, m.Kirchenaufkunft
, f.Kirchenausgabe
, f.Kirchenbank
, f.Kirch(en)bann
, m.I wie 1Bann (V), aber erst seit dem 16. Jh. in den Quellen begegnend, vorwiegend im evangelischen Bereich gebräuchlich zur Bezeichnung des Ausschlusses vom Abendmahl oder aus der Gemeinde (kleiner und großer Kirchbann), daneben Bezeichnung für die katholische Exkommunikation und den Judenbann (vgl. 1Bann (V) aE., judenbännig); mitunter über ganze Gebietskörperschaften verhängt
Kirch(en)bauer
, m.II Gesamtheit der in einem Kirchspielsort ansässigen Bauern (Bauerschaft IV)
Kirchenbaukasten
, m.I städtischer oder fürstlicher Beamter mit der Verantwortung für die Errichtung und Unterhaltung kirchlicher Gebäude
II Kirchenpfleger, insbesondere in Hessen gebraucht
Kirchenbaurecht
, n.Kirchenbaurente
, f.wie Kirchenbaumeister (II), Kirchpfleger
im Dienst der (ev.) Kirche stehende geistl. oder weltl. Person (Pfarrer, Küster, Organist, Schulmeister ua.), wie Kirchendiener (beide Begriffe seit Ende des 18Jh. zT. durch ,Kirchenbeamter' ersetzt)
Grenzerneuerung mit gleichzeitiger Feststellung und schriftlicher Niederlegung der auf den einzelnen Ackerstücken lastenden kirchlichen Abgaben
Kirchenbehalt
, m.?wie Kirchpfründe
Kirchenberain
, m. oder n.?Kirchenberauber
, m.Kirchenberaubung
, f.I an eine Kirchengemeinde zu leistende Abgabe oder sonstige Dienste
II Klage über kirchliche Verhältnisse
Kirchenbesetzung
, f.I (das Recht auf die) Anstellung von Kirchendienern, insbesondere Geistlichen
II Einrichtung und Gestaltung des evangelischen Kirchenwesens, besonders des Gottesdienstes
Kirchenbesuchung
, f.Kirchenbettler
, m.I (unter Umständen mit besonderer Erlaubnis) an der Kirchentür bettelnder Armer
II zum Einsammeln einer Kirchenkollekte (für den Kirchenbau) durch einen Bettelbrief Bevollmächtigter
Kirch(en)beutel
, m.Kirchenbitter
, m.I auf Schlesien beschränkte Bezeichnung für Kirchpfleger
II Bettelmönch
Kirchenblock
, m.I feststehendes Behältnis zur Verwahrung der Kirchenkollekte, auch der Kirchenakten
Kirchenbot
, n.Kirch(en)brand
, m.Kirchenbrechen
, n.Kirch(en)brecher
, m.Kirchenbrenner
, m.Kirch(en)brief
, m.I öffentlich (ua. an der Kirche I) angeschlagene Urkunde über die Haftung eines Hauses für Schuldforderungen
Kirch(en)brot
, n.I zum Einkommen eines Kirchendieners gehörige Abgabe der Gemeindemitglieder
II den Armen nach dem sonntäglichen Gottesdienst oder zur Begehung einer Jahrzeit (III 3) gespendetes Brot
III Abendmahlsbrot?
Kirch(en)bruch
, m.I gewaltsames Eindringen in eine Kirche (I), auch Kirchenschändung
II Geldstrafe für Vergehen gegen (evangelisches) Sittenmandat
Kirchenbrucher
, m.Kirch(en)brüchel
, m.kirchenbrüchig
, adj.dasselbe
Kirch(en)buch
, n.I Buch, in das wesentliche kirchliche Ereignisse und Tatsachen (Taufe, Heirat, Tod von Gemeindemitgliedern, Bestand des Kirchenvermögens uä.) durch die Ortsgeistlichen oder auch durch Küster oder Schulmeister eingetragen werden und das für die weltliche Obrigkeit tw. anstelle noch fehlender staatlicher Personenstandsregister als Grundlage für die Erfassung der Bevölkerung dient
II Agende, in der die Liturgie des evangelischen Gottesdienstes geordnet ist
Kirch(en)buße
, f.I öffentliche Sühneleistung für schwere Sünden, insb. in der protestantischen Kirche als Zuchtmittel bei Vergehen gegen Kirchenordnungen, Sittengebote uä.
II in eine Geldstrafe umgewandelte Kirchenbuße (I), oder zusätzlich von der kirchlichen Behörde auferlegte Geldstrafe?; vgl. die Belege 1749 u. 1775 bei Kirchenbuße (I)
III von der weltlichen Obrigkeit wegen eines weltlichen Vergehens ausgesprochene Strafe
Kirchendezem
, m.Kirchendiakon
, m.Kirch(en)dieb
, m.Kirchendiebstahl
, m.Kirchendiener
, m.I überwiegend Bezeichnung für den Inhaber einer evangelischen Pfarrstelle, Geistlicher
II anderer kirchlicher Amtsträger (Kantor, Küster, Mesner, Glöckner ua.), meist für einfachere Verrichtungen des sogenannten niederen Kirchendienstes
in Württemberg geführtes Verzeichnis über das den einzelnen Kirchen- und Schuldienern zustehende EinkommenAnspruch eines Pfarrers auf bestimmte Abgaben beziehungsweise Unterhaltsleistungen der Gemeindeglieder
Kirch(en)dienst
, m.I Tätigkeit eines Pfarrers, Kirchendieners (I) im Rahmen einer Kirchengemeinde
II der sogenannte niedere Kirchendienst mit (zT. gottesdienstlichen) Hilfstätigkeiten zur Unterstützung des Pfarrers sowie allgemeinen Aufgaben für Gemeinde und Schule, teilweise mit Kirchendienst (I) zusammen genannt
IV Aufgabenbereich des fürstlichen Kämmerers (II 6) (Begleitung des Fürsten zum Gottesdienst?) neben Kammer- und Tafeldienst
V Hand- und Spanndienst, insbesondere zum Kirchenbau
Kirch(en)ding
, n.I der einer Kirche gehörende Gegenstand
II an frühere Gerichtsstatt (I) erinnernder Flurnamen beziehungsweise ein mit einer Mauer halbkreisförmig umgrenzter Platz vor einer Kirche (I), der nach der Überlieferung früher Dingstatt (II) war
III die Kirche betreffende Angelegenheit
Kirchendisziplin
, f.Kircheneid
, m.Kircheneinkommen
, n.wie Kircheinkommen
Kircheneinkünfte
, f. pl.Kircheneinnahme
, f.Kirchenfabrik
, f.Kirchenfall
, m.I Abgabe an eine Kirche bei Tod eines Gemeindemitglieds
II Rechtsfall, der kirchliche Angelegenheiten betrifft
Kirchenfällbuch
, n.Kirchenfreiheit
, f.I Kirchenfrieden (I) und das daraus folgende Recht der Kirche zur Schutz- und Asylgewährung (1Freiung IV 2) gegen weltliche Verfolgung, auch der kirchliche Schutzbezirk (Kirche I 3, Kirchenimmunität)
II staatlich anerkanntes beziehungsweise verliehenes (Vor-)Recht einer Kirche(ngemeinschaft) zu freier Religionsausübung
III Unabhängigkeit einzelner (römisch-katholischer) Kirchen (III 4) gegenüber der römischen Kurie
Kirch(en)freiung
, f.I Marktfrieden anläßlich der Kirchweihe
II Asyl(recht)
II Eintracht zwischen den in einem Staatswesen zugelassenen Konfessionen und innerhalb einer Religionsgemeinschaft, auch die Zusammenarbeit innerhalb einer Kirchengemeinde
III Wald- und Weidegebiet
Kirchenfuhre
, f.Kirchenfundation
, f.I Gründung beziehungsweise Stiftung einer Kirche (II) oder kirchlichen Anstalt unter Zuweisung der erforderlichen Vermögensrechte
II Stiftungs-, Schenkungs- oder andere Urkunde zur Kirchenfundation (I)
Kirch(en)gabe
, f.I Patronatsrecht
III Vermächtnis an eine Kirche
Kirchengebet
, n.Kirchengebiet
, n.I weltlicher Herrschaftsbereich des Papstes, Kirchenstaat
II sonstiges kirchliches Gebiet
Kirch(en)gebot
, n.II kirchliche Vorschrift, insbesondere der römisch-katholischen Kirche
Kirchengebühr
, f.I Gebühr (II 3) für die Inanspruchnahme einer kirchlichen Amtshandlung oder einer kirchlichen Einrichtung
II auf einem Grundstück lastende Abgabe an eine Kirche
Kirchengebührnis
, f.Kirchengefälle
, n., meist pl.Kirch(en)geld
, n.Kirchengelobte
, m.I Gesamtheit der Angehörigen einer christl. Konfessionsgemeinschaft in einem räumlich abgegrenzten Bezirk mit einer Kirche als Mittelpunkt und einem Geistlichen als Seelsorger, zT. auch ohne räumliches Substrat (Militärseelsorge)
II jüdische Kultgemeinde als Körperschaft
Kirch(en)gemeine
, f. u. m.I wie Kirchengemeinde (I)
Gesamtheit und Einheit der Gläubigen einer Kirche (III) Kirchengepön
, f.I Anspruch der Kirche (II) auf Leistung von Abgaben beziehungsweise die entsprechende Leistungsverpflichtung der Gemeindemitglieder
II Recht des Kirchenpatrons (II) auf Mitwirkung bei Besetzung der Pfarrstelle
III der Kirche (III) vorbehaltene Amtshandlungen
IV Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten
wie Kirchengerechtigkeit (I) Kirch(en)gericht
, n.- 1 Dorfgericht (I und II), dessen Gerichtsort der Kirchenraum ist (Rosenthal,Gw. I 94)
- 2 hierher? Bezeichnung unklar
II geistliches gericht über kirchliche (tw. auch weltliche) Angelegenheiten
- 1 Send?
- 2 Bezeichnung für das evangelische Konsistorium in seiner gerichtlichen Funktion
- 3 aus dem (evangelischen) Superintendenten und anderen geistlichen oder weltlichen Personen bestehendes Gericht
- 4 in der katholischen Kirche
III Gerichtsbarkeit des Kirchengerichts (II 2)
Kirchengerücht
, n.Kirchengesatz
, n.I Patronatsrecht
II wie Kirchgesetz
Kirch(en)geschworene
, m., Kirch(en)schworene, m.christliche Gemeinschaft, im Staatskirchenrecht insbesondere Preußens Konfessionsgemeinschaft mit öffentlicher Religionsübung
Kirchengesetz
, n.I von einer Kirche (III) oder in kirchlichen Angelegenheiten vom Staat erlassene, auch gewohnheitsrechtlich geltende Rechtsvorschrift
II übertragen auf andere Religionsgesellschaften
Kirch(en)gewalt
, f., tw. m.- 1 Inbegriff der geistlichen Vollmacht und/oder der kirchenrechtlichen Leitungsbefugnis innerhalb einer Kirche (III), daneben auch Bezeichnung für die kaiserlichen und landesherrlichen Schutzherrschaft über die Kirche (Kirchenvogtei)
- 2 übertragen auf nichtchristliche Religionsgemeinschaft
II die mit der Kirchengewalt (I) betraute Institution
Kirchengewicht
, n.Kirchengezwang
, m.Kirch(en)gift
, f. u. n.Kirch(en)gut
, n.I der Kirche (II) gehörender, inb. dem Gottesdienst gewidmeter und dienender Gegenstand, res sacra
II der Kirche (II) gehörendes Landgut
III der Kirche (II) gehörende Vermögensmasse
IV rechtssprichwörtlich
Kirchengülte
, f.Kirchengütergefälle
, n. pl.Kirchenhafer
, m.Kirchenhauptmann
, m., pl. KirchenhauptleuteKirchenhebung
, f.Kirchenherberge
, f.Kirchenheuer
, f.Kirchenheuerleute
, pl.Kirchenholde
, m.Kirchenhostert
, m.eine an den Pfarrer zu leistende Naturalabgabe
Kirch(en)hufe
, f.Kirch(en)hut
, f.Kirch(en)hüter
, m.Kircheninsiegel
, n.mit kirchlichen Aufsichtsangelegenheiten betraute geistliche oder weltliche Person unterschiedlichen Ranges
Kirchenintraden
, f. pl.I mit Beweiskraft versehenes Verzeichnis des kirchlichen Vermögens
II Inbegriff der zum kirchlichen Vermögen gehörenden beweglichen Sachen
Kirchenjura
, n. pl.II Rechte des Kirchenpatrons (II)
Kirchenjurament
, n.Kirch(en)jurat
, m.Kirchenkapital
, n.Kirch(en)kasse
, f.II Gebäude oder Raum, in dem die Kirchenkasse (I) aufbewahrt wird
III die Amtsstelle, die die Kirchenkasse (I) verwaltet
IV Vermögensmasse, die von der Kirchenkasse (III) verwaltet wird
I Behältnis
- 1 wie Kirchenkasse (I)
- 2 Opferstock
II wie Kasten (IV)
Kirchenkatalog
, m.I nur für Württemberg belegte Bezeichnung für Kirchenbuch (I)
II Urbar?
Kirchenkerl
, m.Kirchenkiste
, f.Kirch(en)knecht
, m.I wie Kirchpfleger
Kirchenkommissar
, m.I geistlicher oder weltlicher Vertreter des Superintendenten oder Propstes in seiner Aufsichtsfunktion
II Bevollmächtigter einer (Landes-) Kirche (III 4)
staatlich-kirchliche Leitungsbehörde, meist mit Theologen und Juristen besetzt, häufiger als Konsistorium bezeichnetgeschriebene oder ungeschriebene Rechtsordnung der Kirche (III 4 und 5)
Kirch(en)konvent
, m. u. n.I aus Mitgliedern der Kirchengemeinde (I) bestehendes kirchliches Verfassungsorgan mit Aufsichtsbefugnissen und Strafgewalt in Kirchenzuchtsachen, zum Teil auch Aufgaben in der Gebäude- und Wirtschaftsverwaltung
II Versammlung römisch-katholischer Würdenträger
III Synode einer evangelisch-reformierten Landeskirche
Eheschließung in einer Kirche (I), Gegensatz Hauskopulation Kirchenkorn
, n.I Natural- oder Geldabgabe zum Unterhalt der Geistlichen
II Abgabe von kirchlichen Gebäuden in Württemberg
Kirchenkost
, f.Kirch(en)kreis
, m.I engerer Friedensbereich um die Kirche (I)
II kirchl. Verwaltungsbezirk
Kirchenkuh
, f.kirchenkund
, adv.Kirch(en)kux
, m.Kirch(en)küster
, m.Kirchenlad
, f. oder n.Kirchenlade
, f.I wie Kirchenkasse (I)
II kirchliches Vermögen
Kirchenlag
, n.Kirchenlager
, n.Kirch(en)laib
, m.Kirch(en)land
, n.Kirchenlanste
, m.Kirchenlast
, f.Kirch(en)lehen
, n.Kirchenlehnherr
, m.wie Kirchlehen
Kirchenleihe
, f.Kirch(en)leute
, pl.I eingepfarrte Gemeindemitglieder, Bewohner eines Kirchspiels
II wie Kirchpfleger
IV Kirchenbesucher, Wallfahrer
Kirch(en)losung
, f.II Pfarrgut
Kirchenmagister
, m.Kirch(en)maß
, n.I geeichtes Flüssigkeitsmaß in Frechen bei Köln
II in Sachsen aus Zehntabgabe an die Kirche (II) entstandenes Hohlmaß (831 l)
Kirchenmatrikel
, f.I beweiskräftiges Verzeichnis der Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen (II), Kirchen- u. Schuldienern
II Personenstandsregister, wie Kirchenbuch (I)
Kirch(en)mauer
, f.Kirch(en)meier
, m.I im alemannischen Sprachraum kirchlicher Vermögensverwalter; in Appenzell "meist nur ein untergeordneter Gehilfe des Bezügers der Kirchenzinse" SchweizId. IV 12
Kirch(en)meister
, m.I Verwalter des örtlichen Kirchenvermögens und -inventars
II Ältester in einer jüdischen Gemeinde
III Baumeister beim Kirchenbau
auf Kirchmessen (I) umherziehender WanderhändlerKirchenmittel
, n., meist pl.Kirch(en)momber
, m.Kirch(en)nefn
, m.Kirch(en)nefning
, m.Kirch(en)nemede
, m.II Sendschöffe in Dithmarschen
wie Kirchennemede (II) Kirchenobservanz
, f.Kirchenoffiziant
, m.Kirchenordinanz
, f.wie Kirchenordnung (I)
Kirchenordnung
, f.I durch die kirchenrechtlich zuständige Stelle (im katholischen Bereich: Inhaber der Jurisdiktionsgewalt; im protestantischen Bereich: Landesherr, Stadtrat usw. unter Zuziehung von Sachverständigen) erlassene Rechtssatzung zur Regelung des kirchlichen Lebens
- 1 im protestantischen Bereich (häufig belegt, besonders in Sehling,EvKO.)
- 2 im katholischen Bereich (hier nicht so häufig belegt)
II konkrete Regelung kirchlicher Angelegenheiten
III in Riga Stiftung zur Gewährung von Unterhaltsbeiträgen für Lehrer und Prediger und von Stipendien für Schüler
Kirchenpacht
, f.Kirchenpächter
, m.ein Kastenmaß (I) in Pritzwalk
Kirchenpatron
, m.I Schutzheiliger einer Kirche (I)
II neuere Bezeichnung für den Kirchherrn (I), der das Wahl- oder Präsentationsrecht bei Besetzung der Pfarrstelle besitzt und besondere Ehrenrechte genießt (Ehrenvorrang, Kirchenstuhl, Kirchengebet, Trauergeläute, Begräbnis in der Kirche), andererseits zu bestimmten Unterhaltsleistungen (Kirchenbaulast usw.) verpflichtet ist
Kirchenpatronat
, m. u. n.Kirchenpension
, f.Kirchenperson
, f.Kirchenpetschaft
, n. u. m. (Spaten 80)Kirchenpfahl
, m.Kirchenpfleger
, m.Kirch(en)pflicht
, f.I Verpflichtung zur Einhaltung der kirchlichen Lehre oder zur Erfüllung der Aufgaben gegenüber einer Kirchengemeinde (I)
III Abgabe an eine Kirche (II)
Kirchenpfosten
, m.Kirchenpfründe
, f.Abgabe als Bestandteil einer Kirchpfründe
Kirchenpolizei
, f.I allgemeine Strafgewalt der evangelischen Kirche gegenüber ihren Mitgliedern
II Gesamtbereich der Fürsorge für die Kirche und der Aufsicht über die äußeren Kirchenangelegenheiten, der zur Zuständigkeit des weltlichen Herrschaftsträgers gehört
Kirchenpönitenz
, f.Kirchenprälat
, m.Kirchenprange
, m. u. f.Kirchenprediger
, m.Kirchenprivileg
, n.Kirch(en)propst
, m.I Syndikus in der bischöflichen Kurie zu Trient
II leitender Geistlicher
III wie Kirchpfleger
IV wie Kirchenrat (I 2)
V in Schleswig-Holstein:
Kirchenprotokoll
, n.I wie Kirchenbuch (I)
II zentrales Register über das Einkommen der Kirchendiener?
III Niederschrift über den Ablauf kirchlichen Versammlungen
IV Kirchspielsbeschreibung
Kirchenprovisor
, m.Kirchenquartal
, n.Kirch(en)rat
, m.I Amtsträger innerhalb der kirchlichen Verwaltung
- 1 Kirchpfleger
- 2 Mitglied eines Kirchenrats (II)
Kirch(en)raub
, m.I im engeren Sinn ein qualifizierter Diebstahl als (gewaltsame) Wegnahme von kirchl. Gut oder Entwendung aus kirchl. Gewahrsam, für den wegen des besonderen 1Friedens (I 2 f), unter dem die Kirche (I 3) steht, die harten Todesstrafen durch Galgen (III), Rad oder Feuer (VI 1) sowie kirchenrechtl. der 1Bann (V) angedroht sind; die Gerichtszuständigkeit wechselt zwischen weltl. und geistl. Gerichten
II im weiteren Sinn eine Tätigkeit, die sich allg. gegen Gottesdienst, Gut und Rechte der Kirche(ngemeinde) richtet
III das gestohlene Gut
Kirchenräuber
, m.wie Kirchenraub (I)
in Schleswig-Holstein wie Kirchenrechnung (I)
Kirchenrechner
, m.II Vorgang oder Termin der Rechnungsprüfung anhand der Kirchenrechnung (I)
III chronologische Berechnung der christlichen Festtage
Kirch(en)recht
, n.I im objektiven Sinne: Inbegriff der die kirchlichen Verhältnisse und das kirchliche Leben regelnden Rechtssätze, die entweder von den Organen der Kirche(n) oder vom Staat gesetzt sind oder sich gewohnheitsrechtlich gebildet haben
- 1 innerkirchliche Rechtsordnung, kanonisches Recht
- 2 Staatskirchenrecht
- 3 Summe der die Leistungen an ein Gotteshaus (Kirche II);
II die sich aus dem objektiven Kirchenrecht (I) ergebende subjektive Berechtigung eines Einzelnen, einer Personenmehrheit oder einer kirchlichen Institution
- 1 (Recht auf) Leistung aus der Gemeinde an das Gotteshaus (Kirche II)
- 2 (Anspruch auf) Leistung der kirchlichen Gemeinschaft und ihrer Amtsträger an die Gemeindemitglieder, insbesondere Sakramentenspendung
- 3 Recht des Kirchenpatrons (II)
- 4 (Berechtigung der) Kirche (II)
III staatliches Kirchenregiment
Kirchenrechtsame
, f.in rechtlicher Bedeutung: Neuordnung von Kirchenangelegenheiten durch Gesetz
Kirchenregierung
, f.I Ausübung der Kirchengewalt (I), Leitung der Kirche (III 2, 4 u. 5), die entweder kirchlichen Organen oder dem Landesherrn und seinen Behörden zusteht und obliegt; der Begriff wird meist umfassend, gelegentlich aber unter Ausschluß der Lehre, seltener eingeschränkt auf geistliche Leitungsaufgaben gebraucht
II das die Kirchenregierung (I) ausübende Organ
III wie Kirchendienst (I)
Kirchenregiment
, n.- 1 Kirchengewalt (I) und deren Ausübung, wie Kirchenregierung (I)
- 2 übertragen auf nichtchristliche Religionsgemeinschaften
Kirch(en)register
, n., auch m.I laufende Aufzeichnung über die Verwaltung des Kirchenvermögens
II Personenstandsregister
III (registriertes) Kirchenvermögen
Kirch(en)reitung
, f.Kirchenrentbuch
, n.Kirch(en)rente
, f.I der Kirche aus Grundbesitz oder Kapitalvermögen oder als Abgabe regelmäßig zufließendes Einkommen
II gegen Zahlung der Kirchenrente (I) ausgegebenes Grundstück
Kirchenrestant
, m.Kirchenrevision
, f.Kirchenrezeptor
, m.Kirchenrezeptur
, f.Kirchenrezeß
, m.I Restbetrag an Kircheneinkünften
II Beschluß in kirchlichen (Rechnungs-)Angelegenheiten
III Vertrag über kirchliche Angelegenheiten
Kirchenrichter
, m.I in der Schweiz ein durch den Kirchherrn (II) unter Zuziehung der Gemeinde eingesetzter Niederrichter
II Mitglied eines Kirchenkonsistoriums
Kirchenring
, m.Kirchenrodel
, mit schwankendem GenusKirchenrolle
, f.Kirch(en)ruf
, m.I öffentliche Bekanntmachung amtlicher oder privater Angelegenheiten in einer Kirche (I) durch den Pfarrer oder einen weltlichen Beamten
II Berufung eines Predigers
Kirchenrüge
, f.Kirchenrüger
, m.Kirch(en)sache
, f.II kirchliche (Rechts-)Angelegenheit
Kirchensäß
, n.Kirchensatz
, m.I das aus dem Eigenkirchenwesen entstandene Patronatsrecht, das dem Kirchherrn (I) u. Kirchenpatron (II) ua. bestimmte Mitwirkungsrechte bei der Besetzung der Pfarrstelle einräumt; meist an ein bestimmtes Landgut od. auch nur Grundstück gebunden und mit diesem übertragbar
II die auf Grund des Kirchensatzes (I) vom oder unter Mitwirkung des Kirchherrn (I) (Kirchenpatron II) zu besetzende Stelle mit den zugehörigen Rechten
IV vereinzelt als Sammelbegriff für Patronats- und Vogteirecht
V Jahressitzung zur Rechnungslegung über die kirchliche Vermögensverwaltung
VI Kontributionsfuß bei der Bemessung der anteiligen Kirchenbaulast für die Gemeindemitglieder
wie Kirchensatz (I) Kirch(en)satzung
, f.I wie Kirchensatz (I)
II wie Kirchensatz (IV)
III kirchliche Rechtsvorschrift
Kirchenschaffer
, m., Kirchenschäffer, m.Amt zur Verwaltung des Vermögens einer Kirche (II) oder mehrerer Kirchen (II) eines bestimmten Bezirks
Verwalter einer Kirchschaffnei
wie Kirchschaffnei
Kirchenschall
, m.kirchenschallig
, adj.wie Kirchräuber
Kirchenschändung
, f.Kirch(en)schatz
, m.I Abgabe zugunsten der Kirche (II) und die zur Erhebung der Abgabe benutzte Rechnungseinheit; im Ags. eine allgemeine öffentliche Grundlast, seit Mitte 10. Jh. Pflichtabgabe, die einmal jährlich (meist in Getreide) geleistet wird, wobei sich offenbar eine feste Einheit auf der Grundlage der Hide herausbildet; bei Nichtentrichtung droht als weltl. Strafe eine hohe Buße, in die sich König und Kirche teilen; später tritt als geistl. Strafe die Exkommunikation hinzu; das Wort ist im Deutschen späte belegt, wobei die rügischen Formen möglicherweise mit Kirchenschoß identisch sind
II Sammelbegriff für die wertvolleren Sachen des beweglichen Kirchenvermögens (meist Kultgegenstände), teilweise auch für Geldeinnahmen und allgemein das Kirchenvermögen
Kirchenschatzung
, f.Bedeutung unsicher, vielleicht Arbeit im Zusammenhang mit dem Kirchenschatz (I) oder anstatt dessen (Robertson,AngloSaxChart. 289; Liebermann,Gl. 540c)
wie Kirchräuber
Kirchenschirm
, m.Kirchenschließer
, m.I Schlüssel zu kirchlichen Räumen und Behältnissen, vor allem als Zeichen der Besitzergreifung und der Amtsgewalt sowie des Zugangsrechts bei Simultankirchen, daneben benutzt zum Siegeln und als Wurfgerät zur räumlichen Abgrenzung von Gerichtsrechten
II bildlich für die Kirchengewalt (I), insbesondere das kirchliche Bannrecht
Kirchenschöffe
, m.Kirch(en)schoß
, m., auch n.zur kirchlichen Vermögensverwaltung eingesetzter, zum Teil aber auch nur rechnungsführender Beamter
Kirch(en)schuld
, f.Kirchenschuppose
, f.Kirchenschutz
, m.II die durch die Exemtion eines Klosters mit unmittelbarer Unterstellung unter den Papst herbeigeführte Rechtsstellung
Kirchensekretär
, m.Kirchensender
, m.von den Kirchensendern gewiesenes Recht
Kirchensenior
, m.Kirch(en)siegel
, n.I Siegelabdruck zur Beglaubigung von Schriftstücken, die von der Kirche ausgestellt werden
II Siegelstock und Siegelbild
Kirchensorge
, f.Kirchenspende
, f.Kirch(en)sprache
, f.Kirch(en)stand
, m.I Geistlichkeit
- 1 in der Schweiz Kirchvorstand
- 2 die Zugehörigkeit zu demselben
III Status innerhalb der Kirche
IV Zustand und Verfassung des kirchlichen Wesens
V Kirchenstuhl
VI Kollekte für einen wohltätigen Zweck
VII öffentliches Stehen in der Kirche (I) als kirchliche Strafe
VIII von der Kirche (II) verpachtetes Grundstück?
IX Ort mit kirchlicher Grundherrschaft?
Kirchenstatt
, f., Kirchenstätte, f.Kirchenstatut
, n.Kirch(en)stelle
, f.II wie Kirchstuhl
IV kirchliche Behörde
Kirch(en)steuer
, f.I regelmäßige Abgabe an die Kirche (II) oder an den Bischof
II kirchliche Sondersteuer, teils in festgelegter Höhe, teils als freiwillige Gabe
Verwalter des KirchenvermögensI zweckgebundenes kirchliches Sondervermögen
II jährliche (Geld-)Abgabe an eine Kirche
Kirch(en)stifter
, m.Kirchenstiftung
, f.Kirch(en)stock
, m.III Behälter in der Kirche (I) zum Sammeln schriftlicher Hexereidenunziationen
Kirchenstrafe
, f.I Maßnahme der kirchlichen Obrigkeit zur Ahndung von Verstößen gegen kirchliche Gebote
II das als Kirchenstrafe (I) geforderte Strafgeld
Kirch(en)streit
, m.I tätliche Auseinandersetzung in der Kirche (I) als schweres Sakrileg
II Rechtsstreit in Kirchensachen, auch Glaubensstreit
Begriff des Jütischen Lows: von einer Hufe abgesplitterte und aus der Feldgemeinschaft ausgeschiedene Parzelle, ursprünglich einem Geschenk an die Kirche, wobei der Stifter das Land gegen einen jährlichen Pachtzins weiterhin nutzt; anderer Meinung: "aus Waldverteilung stammendes Kirchenland" Lasch-Borchling II 546Kirch(en)stuhl
, m.Urkunde über die Überlassung des Gebrauchsrechts an einem Kirchstuhl
die von den zuständigen Gremien für einen bestimmten Amtsbereich beschlossene, schriftlich niedergelegte Regelung des Erwerbs, des Verlusts, der Übertragung der Kirchenstühle und der Aufsicht über sie
Kirchenstürmer
, m.Kirchensumme
, f.Kirchensühne
, f.Kirchentag
, m.Kirch(en)teil
, m.Kirchenteilzehnt
, m.Kirchentest
, m.Kirchenträger
, m.Kirchentresel
, m.Kirchentruhe
, f.Kirch(en)tür
, f.I Grenze des engsten kirchl. Immunitätsbereichs (Friedegebot, Asylrecht)
II Ort für Rechtshandlungen
III Ort für den Ausruf oder Aushang von Bekanntmachungen
IV Ort, an dem das amtliche Maß angebracht ist
V Ort des Strafvollzugs (öffentliche Zurschaustellung)
VI Ort, an dem von einer geistlichen Pfründe symbolisch Besitz ergriffen wird
der Kirche auf Grund eines Leiheverhältnisses über Kirchengut (II) rechtlich unterstellte PersonKirch(en)urbar
, n.Kirch(en)vater
, m.Amt und Tätigkeit eines Kirchenvaters
Kirch(en)verbot
, n.I Lokalinterdikt
III in der Kirche verkündeter Rechtssatz, der ein bestimmtes Verhalten untersagt
Regelung kirchlicher Angelegenheiten durch eine allgemein verbindliche Anordnung, die durch das zuständige innerkirchliche Organ -- teilweise mit Bestätigung durch die weltliche Obrigkeit -- erlassen wirdI Gesamtheit der zum Gottesdienst vereinten Gemeindemitglieder
II Zusammenkunft von Mitgliedern eines kirchlichen Bezirks oder von deren Repräsentaten, Synode (I u. II), Konzil
Bannbrief (IV) Kirchenbuße (I)
Kirchenverwalter
, m.I Kirchenpfleger
II Kirchenrat, Konsistorium
Besorgung und Ablauf der Amtsgeschäfte im kirchlichen BereichKirchenverwandte
, m.Kirchenverweser
, m.I Kirchenpfleger
II in Livland: im Kirchspiel ansässiger Gutsbesitzer, der die Gemeinde vertritt, Kirchenvormund (I), Kirchenvorsteher (II)
Kirchenvikarie
, f.Überprüfung der geistlichen Amtsführung und des kirchlichen Lebens, Besichtigung der Einrichtungen (zB. Schule) und Kontrolle der Vermögensverhältnisse einer Kirchengemeinde durch die vorgesetzte Kirchenbehörde
Kirchenvisitator
, m.Kirch(en)vogt
, m.I vorwiegend im friesischen und schweizerischen Raum belegt: Kirchpfleger
II niederer Kirchendiener, Küster
III advocatus ecclesiae, Schutz- und Schirmherr der Kirche allg., Kastenvogt (I)
IV weltlicher, mit der Aufsicht über kirchliche Angelegenheiten betrauter Beamter
Kirch(en)vogtei
, f.I Amt eines Kirchenvogts (I)
II Amt eines Kirchenvogts (III)
III behördliche Kirchenaufsicht und der dazu errichtete Verwaltungsbezirk
Kirch(en)volk
, n.Kirchenvormund
, m.II derjenige Bauer, der die Rechnungsführung der Kirchengemeinde und andere Hilfstätigkeiten besorgt
Kirchenvorrat
, m.Kirchenvorstand
, m.I Leitungsgremium aus geistlichen und weltlichen Personen bei einer Kirchengemeinde (vereinzelt gemeinsam für mehrere Gemeinden)
II übertragen auf die jüdische Religionsgemeinschaft
Kirchpfleger III Leiter einer kirchl. Gemeinschaft
Kirchenwächter
, m.II wer während des Gottesdienstes im Dorf die Aufsicht führt
Kirchenweistum
, n.Kirch(en)wittum
, n.Kirchenrechnung (II)
Kirch(en)zehnt
, m.Kirchenzensor
, m.Kirchenzensur
, f.I wie Kirchenbuße (I)
II insb. in Baden und Württemberg kirchliches Verfahren zur Wahrung der Kirchenzucht (I) und das damit befaßte Kollegium
Kirchenzins
, m.Kirchenzucht
, f.I Aufrechterhaltung der kirchlich bestimmten Lebensordnung
- 1 kirchliche Maßnahme(n) zur Wahrung der Kirchenzucht (I), Kirchenbuße (I)
- 2 übertragen auf eine jüdische Religionsgemeinschaft
Kirchenzulage
, f.Kirchenzwang
, m.Kircher
, m.II Küster, Sakristan
Kircheralpe
, f.Kircherei
, f.Kircherfall
, m.Kirchergericht
, n.Kircherrecht
, n.I rechtl. Status des Kirchers (I) als vollberechtigten Mitglieds einer Kirchhöre mit den dazugehörigen Nutzungsrechten
II bei dem Erwerb des Kircherrechts (I) zu leistende Einstandsgebühr
Kirchersäckel
, n.Kirchgang
, m., Kirchengang, m.I Gottesdienst und der Gang dahin
II flämischer Kirchgang, besonders in der Goldenen Aue: förmlicher Rechtsakt zum Erwerb des vollen Rechts an einem flämischen Gut (1850 aufgehoben)
Kirchherr
, m., Kirchenherr, m.II Pfarrer (I), der das Amt des Seelsorgers in einer Pfarrei versieht oder einen Stellvertreter (Leutpriester) einsetzt
Kirchkind
, n., Kirchenkind, n.1Kirchtracht
, f., Kirchentracht, f.Kirchwärter
, m., Kirchenwärter, m.Artikel danach:
Kiris
Kirleinsheller
Kirschgeld
Kirschenkern
Kirschensteuer
Kirschenzehnt
Kirt
Kissen
Kissengeld