Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenälteste

Kirchenälteste

, m.

nichttheologisches Mitglied des zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und/oder zur Mitausübung der Kirchenzucht gewählten Kirchenvorstandes einer (meist evangelischen) Gemeinde
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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