Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenanschlag

Kirchenanschlag

, m.

Festsetzung neuer, höherer Abgaben für kirchengemeindliche Zwecke
  • wann gemeine kirchen-anschlaͤge anzulegen noͤthig, sollen der wildniß gevollmaͤchtige ... hierzu a senatu gebuͤhrlich erfoder t, derselben ... consensus erholet, die erhabene kirchen-zulage in eine gemeine massam gebracht ... werden
    1650 CCHolsat. III 84