Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenbefurchung

Kirchenbefurchung

, f.

Grenzerneuerung mit gleichzeitiger Feststellung und schriftlicher Niederlegung der auf den einzelnen Ackerstücken lastenden kirchlichen Abgaben
  • die kirch und pfarr hat am grossen zehenden ein particul, wie dann solches in der kirchenbeforchung sonderlich begriffen
    oJ. SchriesheimW. 135