Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenbefurchung
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kirchbar
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Kirchbäuerte
Kirchenbaukasten
Kirch(en)baumeister
Kirchenbaurecht
Kirchenbaurente
Kirchenbauverwalter
Kirch(en)bediente
Kirchenbefurchung
, f.
Grenzerneuerung mit gleichzeitiger Feststellung und schriftlicher Niederlegung der auf den einzelnen Ackerstücken lastenden kirchlichen Abgaben
zu
Befurchung
- die kirch und pfarr hat am grossen zehenden ein particul, wie dann solches in der kirchenbeforchung sonderlich begriffenoJ. SchriesheimW. 135