Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)brot
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Kirch(en)beutel
Kirchenbitter
Kirchenblock
Kirchenbot
Kirch(en)brand
Kirchenbrechen
Kirch(en)brecher
Kirchbrechung
Kirchenbrenner
Kirch(en)brief
Kirch(en)brot
, n.
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I
zum Einkommen eines Kirchendieners gehörige Abgabe der Gemeindemitglieder
zu
Brot (I 2)
- panes dictos kyrgebroit1324 SGereonUB. 320Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- erhält der pastor aus jedem haus 15 pfund brod, genannt kirchenbrod, halb um weihnachten, halb um ostern1674 LuxembW.(Majerus) II 582
- am kirchweihsonntag ... hatten 24 ortschaften kirchbrote zu liefern18. Jh. SchwäbWB. IV 396
II
den Armen nach dem sonntäglichen Gottesdienst oder zur Begehung einer Jahrzeit (III 3) gespendetes Brot
zu
Brot (I 6)
- die zeit har im gebäck des kilchen- und gemeinen almosenbrods kein unterschied gehalten, sonders beide ... zwölflötig gemachet1624 Zürich/SchweizId. V 967Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
Abendmahlsbrot?
- hat der pastor noch 4 demat land ... von der kirche zu gebrauchen, wofür er statt der jährlichen häuer kirchenbrot und wein verschaffen muß1611 ZSchleswHolst. 38 (1908) 284