Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchendezem

Kirchendezem

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
für die Pfarrbesoldung bestimmte Abgabe der Gemeindemitglieder
vgl. Dezem, Kirchenzehnt, Zehnt
  • 1618 CCPrut. I 24
  • sollen sie [kirchen-vaͤter] den kirchen-decem jaͤhrlichen ... umb Martini aus und zwar in der wiedmen bey den pfarrern in deren gegenwahrt, damit sie von allen gefellen und ausgaben gleiche eigentliche wissenschafft haben moͤgen und gutte richtige register halten koͤnnen, einnehmen
    1649 CCPrut. I 56