Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchendienerbuch
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Kirchendiakon
Kirch(en)dieb
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Kirchendiebstahl
Kirchendiener
Kirchendienerbuch
, n.
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in Württemberg geführtes Verzeichnis über das den einzelnen Kirchen- und Schuldienern zustehende Einkommen
- die additiones, woͤlche wir jnen laut selbiger designation in vnserm kirchendiener buch begriffen jetziger zeit vnd gestalt der sachen, auch anderer vnserer kirchendiener vnderhaltungen gemaͤß bestimmen lassen, ohne feel, mangel oder auffhalten raichen werden1559 Reyscher,Ges. VIII 272 [vgl. ebd. 238]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)