Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchendienerbuch

Kirchendienerbuch

, n.

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in Württemberg geführtes Verzeichnis über das den einzelnen Kirchen- und Schuldienern zustehende Einkommen
  • die additiones, woͤlche wir jnen laut selbiger designation in vnserm kirchendiener buch begriffen jetziger zeit vnd gestalt der sachen, auch anderer vnserer kirchendiener vnderhaltungen gemaͤß bestimmen lassen, ohne feel, mangel oder auffhalten raichen werden
    1559 Reyscher,Ges. VIII 272 [vgl. ebd. 238]