Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)freiung

Kirch(en)freiung

, f.

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I Marktfrieden anläßlich der Kirchweihe 
  • zum ersten weyst man gebot vnnd verbot dem amptman zu S., wie von alter herkommen ist, kirchfreyhung vff den kirbenabent biss vff den kirbe wenzeltag zu mittag jederman freyen kauff hier zu haben mit rechtem gewicht
    oJ. Franken/GrW. III 541
II Asyl(recht)
  • zu dieser menge der todtschläge und mordthaten trägt vieles die kirchenfreiung bei, welche die meisten mörder sich zu nutze machen
    1754 Sprecher,Graubünden I 352