Kirch(en)gemeinde, f.
Kirch(en)gemeinde, f.
I
Gesamtheit der Angehörigen einer christl. Konfessionsgemeinschaft in einem räumlich abgegrenzten Bezirk mit einer Kirche als Mittelpunkt und einem Geistlichen als Seelsorger, zT. auch ohne räumliches Substrat (Militärseelsorge)
-
die gantze kirchengemeind, welche kraft hochoberkeitlicher ordnungen die armen zu erhalten schuldig sind1701 Niedersimmental 153 Faksimile
- 1704 JbWestfKG. 6 (1904) 70
- 1730 FreibDiözArch. 23 (1893) 323 Faksimile
- 1735 BrschwLO. I 695 Faksimile
-
die höfe ... unseren ordentlichen kirchund haubt-gemeinden in ... gemeinsame policey- direction ... zu incorporieren1751 ArgauLsch. I 345 Faksimile
- 1800 RepRecht V 48 Faksimile
-
die kirchgemeinden bleiben rücksichtlich ihrer einteilung, wie sie vor der revolution schon waren, wählen ihre vorgesetzten unter sich selbst, besorgen kirchen, brandsteuer und armengüter, sofern sie teilhaber davon sind ...; befassen sich ... mit den ausführungen von lehr- und schulanstalten und mit den reparationen und nötigen bauten der kirchen und mit denen in die kirchenpolizei einschlagenden streitigkeiten1802 ThurgauBeitr. 91 (1954) 134
-
die militär-abtheilungen, welche mit eigenen feldpredigern eine selbständige kirchengemeinde bilden, dürften deßhalb noch nicht, außer im kriege, legale kirchenbücher halten1831 Becker,Kirchenbücher 186
II
jüdische Kultgemeinde als Körperschaft
-
wo 50 familien wohnen, dürfen sie eine kirchengemeinde bilden1813 Tänzer,GJudVorarlb. 190
- 1813 Tänzer,GJudVorarlb. 191
- 1828 ArchKathKR. 82, 2 (1902) 363
- 1831 Mohl,WürtStR. II 418 Faksimile