Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)schreiber

Kirch(en)schreiber

, m.

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zur kirchlichen Vermögensverwaltung eingesetzter, zum Teil aber auch nur rechnungsführender Beamter
  • 1451 Wien/JbKunsthistKaiserh. 17 (1896) p. 148
  • der custos oder kirchenschreiber soll auch ... fur seine person zwei unterschidlich vorzeichnus ... ubergeben
    1578 Wurzen/Sehling,EvKO. I 2 S. 99
  • 1592 SchlesKirchSchulO. 68
  • nach folgende puncte und articul durch den kirchen-schreiber in der kirchen haupt-buch zu verzeichnen, welche den jahr-geschwornen durch denselben unsern schreiber in der beede, wan er in sein amt tritt, in gegenwaͤrtigkeit der aeltesten ... sollen vorgelesen ... werden
    1658 Staphorst,HambKG. I 2 S. 911
  • nach 1677 MittKiel 25/26 (1909) 641
  • der kirchenschreiber soll, soweit er einige mittel oder anderes eigenthum der kirchen unter haͤnden hat, ... vor sich buͤrgen stellen
    1691 SammlLivlLR. II 1639
unter Ausschluss der Schreibform(en):