Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenspende

Kirchenspende

, f.

durch freiwillige Gaben entstandenes Vermögen einer Kirche
  • wo bei kilchhörinen oder gmeinden etwas vorrats an gemeinem, namlich kilchenspend oder armengut vorhanden, daß selbiges ... wol möge zu solchem allmusen angewendt werden
    1690 Bern/SchweizId. X 352